Wahl 2025

Seit 2010 wird der Behindertenbeirat alle fünf Jahre neu gewählt.

Die nächste Wahl ist am 30. März 2025. Sie findet von 10 und 17 Uhr im Raum Schauinsland im Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12) statt.

Die 21 Mitglieder des Beirats:

  • 16 Menschen mit Behinderungen oder ihre gesetzlichen Vertretungen
  • 5 Vertreter*innen der Behindertenhilfe

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl des Behindertenbeirates

  • sind alle die mindestens 16 Jahre alt sind, in Freiburg wohnen und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben
  • ist die gesetzliche Vertretung eines Menschen mit Behinderung mit einem Grad von mindestens 50

Wie wird gewählt?

In freier, geheimer und demokratischer Wahl.
Als Wahlkabinen stehen kleine, ruhige Räume bereit.

Wann wird gewählt?

Wahltag: 30. März 2025
Zeit: 10 bis 17 Uhr

Wo wird gewählt?
Wahlraum: Raum Schauinsland im Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12

Bitte der Ausschilderung folgen.

WICHTIG:
Die Wähler*innen müssen ihren Personalausweis und ihren Schwerbehindertenausweis mitbringen.

Am Wahltag wird es im Raum Schauinsland den ganzen Tag über Veranstaltungen geben. Zum Beispiel:

 

  • 11:00 Uhr: die offizielle Eröffnung der Wahl durch den ersten Bürgermeister Ulrich von Kirchbach
  • 15:00 Uhr: Infotreff am Nachmittag (für Getränke ist gesorgt) 

Briefwahl

Per Briefwahl den Behindertenbeirat wählen. 
Man kann auch per Briefwahl wählen. Wer per Briefwahl wählen will, muss die Unterlagen bei der Geschäftsstelle für den Behindertenbeirat beantragen.

Unterlagen können ab sofort beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 14. März 2025

Wenn Sie sind am Wahltag verhindert sind oder aufgrund Ihrer Behinderung nicht ins Wahllokal im Rathaus im Stühlinger kommen können, können Sie den Behindertenbeirat per Briefwahl wählen.

Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie ab sofort beantragen.

Das Antragsformular können Sie als PDF hier herunterladen oder per Mail behindertenbeirat@freiburg.de anfordern.

BITTE beachten Sie:
Anträge die nach dem 14. März 2025 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Empfänger*innen von Blindengeld müssen keinen Antrag stellen. Sie bekommen die für sie barrierefreien Wahlunterlagen automatisch Mitte März per Post.

Wer ist für die Wahl zuständig?

Das Büro der Behindertenbeauftragten. Es ist auch die Geschäftsstelle für den Behindertenbeirat.

Telefon: 0761 201-3506
Email: behindertenbeirat@stadt.freiburg.de

kachel mit der Aufschrift: Vorstellung der Kandidierenden am 7.März um 17 Uhr im Rathaus im Stühlinger

Information

Weitere Informationen zum Behindertenbeirat der Stadt Freiburg finden Sie auf der Website: www.behindertenbeirat-freiburg.de